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Sachkundiger PSA gegen Absturz

Die Ausbildung zum Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz und zum Halten und Retten erfolgt nach den Richtlinien des betreffenden DGUV-Grundsatzes. Nach den BG-Regeln ist jeder Unternehmer verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung der lebensrettenden Systeme durch einen Sachkundigen durchführen zu lassen. Diese Ausbildung vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung von PSA gegen Absturz beurteilen zu können.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Wasserretter (oder Basisausbildung für die Einsatzdienste (401))
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Befürwortung der Teilnahme (Befürwortung der Gliederung)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Details regelt die Ausbildungsvorschrift.

Praktische Prüfungsleistungen

  • Details regelt die Ausbildungsvorschrift.

Dokumente

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