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DLRG-Lehrtaucher

Der DLRG-Lehrtaucher ist berechtigt, im Auftrag seines Landesverbandes oder des Bundesverbandes Schnorcheltauchabzeichen, Signalmann, Einsatztaucher Stufe 1 und 2 und Taucheinsatzführer auszubilden und diese Ausbildungsstufen zu prüfen.

Zielgruppe
Erfahrene Einsatztaucher-2 die dafür vorgesehen sind, in der DLRG-Einsatztaucheraus- und -fortbildung eingesetzt zu werden.

Inhalte

  • Ziele der Ausbildung zum DLRG – Lehrtaucher sind den LT - Anwärter in die formalen Strukturen einzugliedern, die durch die Prüfungsordnung 6 „DLRG – Tauchausbildung“ und die DGUV Regel 105-002 vorgegeben sind.
  • Ziele der Ausbildung zum DLRG – Lehrtaucher sind - die praktischen und theoretischen Fähigkeiten des LT - Anwärters mindestens auf den Kenntnisstand aus Kapitel 4.2 dieses Ausbildungsrahmenplans zu bringen.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 21 Jahre (Jahre)
  • DLRG-Einsatztaucher Stufe 2 (gültige Einsatztauchberechtigung Stufe 2 der DLRG)
  • Taucheinsatzführer
  • Befürwortung der Teilnahme (durch den Landesverband oder den Bundesverband)
  • Sanitätsausbildung A (oder 341)
  • Gemeinsamer Grundausbildungsblock
  • Assistenz bei der Ausbildung zum DLRG-Einsatztaucher; erfahrener Taucher gemäß DGUV Regel 105-002
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber

Praktische Prüfungsleistungen

  • Schriftliche Prüfung
  • Bewertung einer Einsatztaucher-Prüfung
  • Abhalten einer Lehrprobe (Zielgruppe Einsatztaucher)
  • mündliche Prüfung
  • schriftliche Ausarbeitung (Zielgruppe Lehrtaucher)
  • Mindestens 3 Tauchgänge als Tauchausbilder: - Tauchen mit Anfängern (Einweisung in das Leinentauchen) - Leinentauchgang bei Nacht - Arbeiten unter Wasser Bei einem dieser Tauchgänge hat der Prüfling die Leistungen der anderen Taucher zu bewerten.
  • Durchführung eines Einsatztauchgangs als Taucheinsatzführer: Die Aufgabe des Einsatztauchgangs wird durch die Prüfungskommission festgelegt.
  • Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 10 bis 20 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche zu bringen und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; Anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.

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