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DLRG-Lehrtaucher

Der DLRG-Lehrtaucher ist berechtigt, im Auftrag seines Landesverbandes oder des Bundesverbandes Schnorcheltauchabzeichen, Signalmann, Einsatztaucher Stufe 1 und 2 und Taucheinsatzführer auszubilden und diese Ausbildungsstufen zu prüfen.

Zielgruppe
Erfahrene Einsatztaucher-2 die dafür vorgesehen sind, in der DLRG-Einsatztaucheraus- und -fortbildung eingesetzt zu werden.

Inhalte

  • Ziele der Ausbildung zum DLRG – Lehrtaucher sind den LT - Anwärter in die formalen Strukturen einzugliedern, die durch die Prüfungsordnung 6 „DLRG – Tauchausbildung“ und die DGUV Regel 105-002 vorgegeben sind.
  • Ziele der Ausbildung zum DLRG – Lehrtaucher sind - die praktischen und theoretischen Fähigkeiten des LT - Anwärters mindestens auf den Kenntnisstand aus Kapitel 4.2 dieses Ausbildungsrahmenplans zu bringen.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Bundesverbandes)
  • Ausbildung: Gemeinsamer Grundausbildungsblock (180.1)
  • Ausbildung: Sanitätsausbildung A (331) oder Ausbildung: Sanitätsfortbildung (341)
  • Ausbildung: DLRG-Einsatztaucher Stufe 2 (613)
  • Ausbildung: Taucheinsatzführer (631)
  • Erfahrener Taucher gemäß DGUV Regel 105-002. (Erfahrener Taucher gemäß DGUV Regel 105-002.)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • schriftliche Prüfung
  • Abhalten einer Lehrprobe (Zielgruppe Einsatztaucher)
  • schriftliche Ausarbeitung (Zielgruppe Lehrtaucher)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Mindestens 3 Tauchgänge als Tauchausbilder
  • Bewertung einer Einsatztaucher-Prüfung
  • Durchführung eines Einsatztauchgangs als Taucheinsatzführer
  • Rettungsübung

Dokumente

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